· | Betreuung als überbetrieblicher Dienst entsprechend Arbeitssicherheitsgesetz und UVV 122 Fachkräfte für Arbeitssicherheit |
· | Erarbeitung von Brandrisikountersuchungen des Betriebes und Erstellung von Brandschutzkonzepten |
· | Erstellung von Brandschutzgutachten und brandschutztechnischen Stellungnahmen zum Teil in Zusammenarbeit mit anderen ingenieurtechnischen Fachbüros für Brandschutz, um bereits im Schreiben die rechtlichen Forderungen mit praktikablen Lösungsvorschlägen zu fundamentieren. |
· | Schulung
von Beauftragten und Brandschutzhelfern entsprechend den gegebenen betrieblichen
Bedingungen im abwehrenden sowie im vorbeugenden Brandschutz sowie ( siehe Lehrgang 2 und Lehrgang 3 ) |
· | Unterweisung
der Mitarbeiter in der Handhabung von Kleinlöschgeräten mit und an modernsten
sowie effektivsten Übungsgeräten entsprechend den betrieblichen Erfordernissen
( siehe Lehrgang 1 ) |
· |
Fertigung von Brandschutzplänen
entsprechend der gültigen rechtlichen Forderungen und der Auflagen der
Behörden (Alle gefertigten Brandschutzpläne werden je nach Forderungen
der zuständigen Brandschutzbehörde zur Kenntnis vorgelegt. Forderungen
der Brandschutzbehörde, des Betreibers, des Vermieters oder des Nutzers
werden eingearbeitet) |
· | Bei Bedarf und Notwendigkeit Vermittlung der Überprüfung und Wartung von Feuerlöschtechnik wie Handfeuerlöschern, fahrbare Löschgeräte, Wandhydranten sowie CO2- und Wasserlöschanlagen |