Leistungsspektrum

· Betreuung als überbetrieblicher Dienst entsprechend Arbeitssicherheitsgesetz und UVV 122 Fachkräfte für Arbeitssicherheit
   
· Erarbeitung von Brandrisikountersuchungen des Betriebes und Erstellung von Brandschutzkonzepten
   
· Erstellung von Brandschutzgutachten und brandschutztechnischen Stellungnahmen zum Teil in Zusammenarbeit mit anderen ingenieurtechnischen Fachbüros für Brandschutz, um bereits im Schreiben die rechtlichen Forderungen mit praktikablen Lösungsvorschlägen zu fundamentieren.
   
· Schulung von Beauftragten und Brandschutzhelfern entsprechend den gegebenen betrieblichen Bedingungen im abwehrenden sowie im vorbeugenden Brandschutz sowie
( siehe Lehrgang 2 und Lehrgang 3 )
   
· Unterweisung der Mitarbeiter in der Handhabung von Kleinlöschgeräten mit und an modernsten sowie effektivsten Übungsgeräten entsprechend den betrieblichen Erfordernissen
( siehe Lehrgang 1 )
   
·

Fertigung von Brandschutzplänen entsprechend der gültigen rechtlichen Forderungen und der Auflagen der Behörden (Alle gefertigten Brandschutzpläne werden je nach Forderungen der zuständigen Brandschutzbehörde zur Kenntnis vorgelegt. Forderungen der Brandschutzbehörde, des Betreibers, des Vermieters oder des Nutzers werden eingearbeitet)

Brandschutzpläne sind:
· Feuerwehrpläne nach DIN 14095
· Brandschutzordnungen auf der Grundlage der DIN 14095 Teil
A, Teil B und Teil C
· Fluchtwege- und Rettungspläne entsprechend ASVO § 55 v Evakuierungsordnungen
· Störfallpläne   -Störfallverordnung-

   
· Bei Bedarf und Notwendigkeit Vermittlung der Überprüfung und Wartung von Feuerlöschtechnik wie Handfeuerlöschern, fahrbare Löschgeräte, Wandhydranten sowie CO2- und Wasserlöschanlagen

 Fordern Sie mich. Gern erstelle ich Ihnen ein Vergleichsangebot.