Inhalt der Betreuung als überbetrieblicher Dienst

Eine Betreuung als überbetrieblicher Dienst entsprechend Arbeitssicherheitsgesetz und UVV 122 Fachkräfte für Arbeitssicherheit beinhaltet:

1. Beratung und Unterstützung des Unternehmers und der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person, insbesondere bei
  a) der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
  b) der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
  c) der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
  d) der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
  e) der Beurteilung der Arbeitsbedingungen

2. Sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen, Arbeitsverfahren und der technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme

3. Beobachtung des Arbeitsschutz und der Unfallverhütung und im Zusammenhang damit
  a) Begehung der Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen und Mitteilung von festgestellten Mängeln an den Unternehmer oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person sowie Vorschlag von Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel
  b) auf die Benutzung von Körperschutzmittel zu achten
  c) Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Unternehmer Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen,

4. Hinwirkung darauf, daß sich alle im Betrieb beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verhalten, sowie Unterweisung über Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren und Mitwirkung bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten.